Geländeordnung Bergfestgelände

1. Die Geländeordnung gilt für den gesamten Bereich des Bergfestgeländes. Das heißt für den gesamten eingezäunten Bereich. Sie gilt für alle Personen, die das Bergfestgelände im vorgenannten Sinne betreten oder sich dort aufhalten.


2. Das Hausrecht im Bereich des Bergfestgeländes übt der Bergfest e.V. und/oder durch Mitarbeitende beauftragte Sicherheitsunternehmen aus. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.


3. Der Bergfest e.V. ist berechtigt, den Zutritt zum Gelände für Besucher und sonstige Dritte einschränkend zu regeln und die Einhaltung der Zutrittsbedingungen zu kontrollieren. Das Bergfestgelände darf an eintrittspflichtigen Tagen nur mit einem gültigen Eintrittsticket betreten werden. Der Ausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Der Aufenthalt auf dem Bergfestgelände ist nur während der festgelegten Öffnungszeiten erlaubt. Abweichende Zutrittsregelungen – insbesondere für Servicepartner des Bergfests e.V. – bleiben hiervon unberührt.


4. Der Zugang zu Veranstaltungen des Bergfest e.V. ist grundsätzlich nur für Volljährige (18. Lebensjahr abgeschlossen) gestattet. Für bestimmte Veranstaltungen (Public Screening, Comedy Mix) gelten Sonderregelungen, durch die der Zutritt auch für unter 18-jährige gestattet ist. Personen unter 16 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sein.


5. Der Bergfest e.V. oder Mitarbeitende der von dem Bergfest e.V. beauftragten Sicherheitsunternehmen, die sich als solche ausweisen können, sind berechtigt, Ausweiskontrollen auf dem Bergfestgelände durchzuführen. Personen, die ohne gültigen Eintrittsausweis angetroffen werden, ein sonstiges Zutrittsrecht nicht nachweisen können oder sich in sonstiger Weise unberechtigt auf dem Bergfestgelände aufhalten, haben unverzüglich das Bergfestgelände zu verlassen.


6. Der Bergfest e.V. oder Mitarbeitende der von dem Bergfest e.V. beauftragten Sicherheitsunternehmen sind berechtigt mitgeführte Taschen (maximal DIN A4) beim Betreten des Bergfestgeländes auf verbotene Gegenstände zu kontrollieren. Unter verbotenen Gegenständen sind Folgende zu verstehen:
– Eigene Verpflegung in Form von Nahrung und Getränken (ausgenommen Wasser in Flaschen bis zu 1,5l)
– Waffen und sonstige meldepflichtige Gegenstände nach dem WaffG (Schusswaffen, Anscheinwaffen etc.), sowie andere Scheinwaffen (u.a. Requisiten)
– Gegenstände die als Wurfgeschosse verwendet werden können (insbesondere Glasflaschen und Dosen)
– Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter (Deos etc.), pyrotechnische Artikel oder Fackeln
– Gegen geltendes Recht (BtMG) verstoßende Rauschmittel
– Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern
– weitere hier nicht aufgeführte Gegenstände, welche im Einzelfall durch den Bergfest e.V. oder beauftragte Sicherheitsunternehmen als zu sperrig oder gefährlich eingestuft werden.


7. Nicht gestattet ist jegliches Verhalten, das geeignet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören oder in sonstiger Weise gegen die Interessen des Bergfest e.V. verstößt, insbesondere
– das nicht genehmigte Verteilen oder Aushängen von Flugblättern, Werbeschriften, Plakaten, Zeitschriften usw. sowie das Anbringen von Aufklebern aller Art
– das Mitführen von Tieren (ausgenommen hiervon sind die aus medizinischer Sicht erforderlichen Blinden- und Assistenzhunde; auf Verlangen ist ein geeigneter medizinischer Nachweis vorzulegen)
– die Verunreinigung des Freigeländes, die wilde Entsorgung von Abfall, sowie jegliches Verhalten, das geeignet ist, die Umwelt zu belasten oder zu gefährden
– der Konsum von, gegen geltendes Recht (BtMG) verstoßende, Rauschmittel
– das Rauchen inkl. E-Zigaretten, Vapes, etc. außerhalb des eigens dafür ausgewiesenen Bereichs.


8. Innerhalb des Bergfestgeländes gefundene Gegenstände sind bei Mitgliedern des Bergfest e.V. abzugeben. Verlorene Gegenstände können dort abgeholt werden.


9. Mit Betreten des Bergfestgeländes willigt man automatisch ein, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden können, welche für Öffentlichkeitsarbeit und zur dauerhaften Dokumentation genutzt werden. Weitere Hinweise dazu werden sichtbar auf dem gesamten Gelände verteilt.


10. Abschließende Regelungen: Bei Verstößen gegen die Geländeordnung oder gegen sonstige Bestimmungen des Bergfest e.V. ist dieser berechtigt, eine Verweisung vom Bergfestgelände, ein Geländeverbot auf Zeit oder auf Dauer auszusprechen. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen können zu einem Ausschluss von der Teilnahme an der laufenden Veranstaltung oder von der Teilnahme an künftigen Veranstaltungen führen. Eine strafrechtliche Verfolgung wird durch die in dieser Hausordnung genannten Maßnahmen nicht ausgeschlossen.


11. Dem Bergfest e.V. oder Mitgliedern von beauftragten Sicherheitsunternehmen, steht es frei in begründeten Fällen von der Hausordnung abzuweichen und eine Einzelfallentscheidung zu treffen.

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